Die Gewerbeanmeldung

Grundlagen Schritt 1 - Die Gewerbeanmeldung

 

Warum brauche ist eine Gewerbeanmeldung?

Jeder, der auch nur ein einziges Werbebanner oder einen Werbelink eines Partnerprogramms auf seiner Webseite eingebunden hat, mit dem man in irgendeiner Form Geld verdienen könnte, wird vom Gesetzgeber aufgrund des unternehmerischen bzw. geschäftsmäßigen Handels als Gewerbetreibender angesehen und unterliegt somit gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch, wenn mit der Werbung keine oder minimale Umsätze generiert werden.

 

Wie fange ich an?

Die Gewerbeanmeldung ist der erste Schritt. Diese Anmeldung ist nicht nur für die berufliche Existenzgründung notwendig, sondern auch für den s.g. "Nebenjob", den die meisten Homepagebesitzer anfänglich betreiben. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt.

 

Rechts- und Unternehmensform

In der Regel meldet man sich als s.g. "Einzelunternehmer" mit einem s.g. "Kleingewerbe" an, bei dem gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) die Umsatzgrenze bei 17.500 Euro liegt. Das heißt, das ein Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit (§ 19 UStG Abs. 1) ist, wenn der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht höher als 17.500 Euro gewesen ist und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein wird.

Das Kleingewerbe wird in erster Linie durch das Kleinunternehmerförderungsgesetz (KFG) geregelt, in dem besondere Regelungen geschaffen wurden, die das administrative Leben wesentlich vereinfachen.

So entfällt zum Beispiel die Pflicht zur doppelten Buchführung, sofern der Jahresgewinn, also die Provisionen, 30.000 Euro nicht übersteigen. Das hat zur Folge, dass man seinen Gewinn nur durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln und diese mit dem standardisierten amtlichen Vordruck seiner "normalen" Steuererklärung beifügen muss. Man muss also nur die Einnahmen den Ausgaben gegenüberstellen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass bei dieser Rechtsform kein Eintrag des Einzelunternehmens in das Handelsregister notwendig ist.

 

Mehr Infos

Weitere ausführliche Infos gibt es hier: Gewerbe-anmelden.info
Vordrucke findet man im Downloadbereich vom Bundesfinanzministerium.de

 


 

Grundlagen - Schritt für Schritt
- Schritt 1: Gewerbeanmeldung
- Schritt 2: Impressum
- Schritt 3: Sonstige Bestimmungen



Anmerkung
Abschließend weisen wir darauf hin, dass diese kurze Zusammenfassung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und nicht rechtsverbindlich ist. Wer ganz sicher gehen möchte, sollte in jedem Fall den Leitfaden zur Impressumspflicht des Bundesjustizministeriums durchzulesen und im Zweifel einen Anwalt seines Vertrauens aufzusuchen.

 

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