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Grundlagen Schritt 3 - Sonstiges

 

Was brauche ich noch ?

Früher oder später kommt jeder Webmaster nicht drumherum, seiner Homepage etwas mehr Rechtssicherheit zu geben. Jeder Seitenbetreiber sollte sich irgendwann mal Gedanken über die Haftung für Links oder fremde Inhalte auf den eigenen Seiten machen. Hierzu könnten beispielsweise entsprechende Hinweise zum Haftungsausschluss, Datenschutz oder Urheberrecht auf der Webseite veröffentlicht werden.


 

Haftung für Inhalte und Links

 "Disclaimer"

 

Bei vielen Homepages findet man einen Haftungsausschluss (Disclaimer) für externe Links, mit dem sich der Webseitenbetreiber ausdrücklich vom Inhalt der verlinkten, externen Webseiten distanziert. Die meisten Haftungsausschlüsse haben folgenden Wortlaut:

"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den verlinkten Seiten."

Allerdings kann man sich hier fragen, warum die Links denn überhaupt angegeben wurden, wenn man sich von ihnen ausdrücklich distanziert. Aus diesem Grund sollte man es vermeiden, einen Haftungsausschluss auf die Seiten zu setzen, den Juristen fast ausnahmslos als unsinnig angesehen wird. Einige Rechtsanwälte gehen heutzutage sogar davon aus, dass der Homepagebetreiber mit derartigen Formulierungen bereits damit rechnet, auf juristisch fragwürdige Inhalt zu verlinken, und kehren diese beabsichtige Haftungsfreizeichnung des Seitenbetreibers unter Umständen sogar ins Gegenteil um.

Auf den Internetseiten e-recht24.de des Rechtsanwalts Sören Siebert wurde ein kostenloser, für jedermann kopierbaren Muster-Disclaimer veröffentlicht, der nach Meinung des redaktionell tätigen Rechtsanwalts eher dafür geeignet ist, auf die Verantwortung des jeweiligen Seitenbetreibers hinzuweisen. Außerdem wurden hier auch einige klarstellende Aussagen zum Urheberrecht und zum Datenschutz getroffen, damit eventuellen Urheberrechtsverletzern oder Spammern entgegengewirkt werden kann.

 


 

Weitere aktuelle Infos rund um das Internetrecht

Mehr Informationen zum Internetrecht gibt es auf www.e-recht24.de.

Bei der Wettbewerbszentrale findet man die aktuellsten Änderungen und Rechtsprechungen rund um das Thema eCommerce: Aktuelles zum Thema eCommerce & IT


 


 

Grundlagen - Schritt für Schritt
- Schritt 1: Gewerbeanmeldung
-
Schritt 2: Impressum
-
Schritt 3: Sonstige Bestimmungen



Anmerkung
Abschließend weisen wir darauf hin, dass diese kurze Zusammenfassung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und nicht rechtsverbindlich ist. Wer ganz sicher gehen möchte, sollte in jedem Fall den Leitfaden zur Impressumspflicht des Bundesjustizministeriums durchzulesen und im Zweifel einen Anwalt seines Vertrauens aufzusuchen.

 

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