Anleitung für ein Impressum

Grundlagen Schritt 2 - Das Impressum

 

Was ist ein Impressum?

Jeder Homepagebetreiber unterliegt von Gesetzeswegen her der s.g. Impressumspflicht, durch die die recht umfangreichen Angaben zum Anbieter einer Homepage geregelt sind. Die Pflicht zu dieser Anbieterkennzeichnung ergibt sich aus § 5 Telemediengesetz (TMG) und ggf. § 55 Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV).



 

Wozu ist das Impressum denn gut?

Hintergrund der Impressumspflicht ist, dass Besucher der jeweiligen Homepage wissen sollen, mit welchem Diensteanbieter sie es zu tun haben. Außerdem muss eine ladungsfähige Anschrift vorhanden sein, falls rechtliche Ansprüche gegenüber einem Seitenbetreiber notfalls gerichtlich durchgesetzt werden sollen.

 

Wo hat das Impressum seinen Ursprung?

Ursprünglich stammt der Begriff „Impressum“ aus dem Presserecht, allerdings hat es sich aber auch für Webseiten eingebürgert, die nicht dem Bereich der Presse zuzuordnen sind, wie z.B. Online-Shops, Unternehmenswebseiten oder private Webseiten.

 

Was muss im Impressum stehen?

Der Inhalt des Impressums wird durch  § 5 TMG geregelt.

Hier steht im Absatz 1 Nr. 1, dass der Diensteanbieter "... den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen --> zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten ..." angeben muss. Demnach sind also Vor- und Nachname, Straße mit Hausnummer, Postleitzahl und Ort sowie die Firmenbezeichnung mit Rechtsform sowie ein ausgeschriebener Vor- und Nachname des Vertretungsberechtigten anzugeben.

Der Absatz 1 Nr. 2 sagt aus, dass "Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post" vorhanden sein müssen. Demnach sind also eMail-Adresse (elektronische Kontaktaufnahme) sowie die Telefon- und ggf. Faxnummer (unmittelbare Kommunikation) vorgeschrieben.

Absatz 1 Nr. 4 sagt aus, dass auch die Eintragung in ein öffentliches Register (z.B. Handelsregister) den Ort des Registers und Registernummer (z.B. Amtsgericht Stadtname; HRB 1234) angegeben werden muss, sofern diese vorhanden ist.

Der Absatz 1 Nr. 6 regelt, dass diejenigen, die  "... eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen ..." diese Nummer anzugeben haben. Für einen Kleinunternehmer, der ja von Rechtswegen gar keine USt-Id-Nr. besitzt, bedeutet das also, dass die Steuernummer, die er für sein Gewerbe vom Finanzamt erhalten hat, nicht im Impressum angegeben werden muss.


Wer auf seiner Homepage journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote bereit stellt, wie z.B. Reiseberichte, selbständig geschriebene Infos zu Städten und Ländern oder ähnliche Texte und Fotos, ist verpflichtet, zusätzlich einen für diese Texte und Fotos Verantwortlichen (Redakteur) mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen.

Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer 
- seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat,
- nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
- voll geschäftsfähig ist und
- unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.


 

Und wie sieht das Impressum nun aus ?

Muster-Impressum:

     Reisevermittlung
     Max Muestermann
     Inh. Max Müstermann
     Hobbygasse. 90
     12345 Irgendwo
    
     Tel: 030 / 12.23.56.87 (AB / privat)
     Fax: (0)1234 - 56.78.90*
      
*Web.de Fax-Dienst durchgehend EUR 0,124/Min. aus dem dt. Festnetz; ggf. abweichender Mobilfunktarif
    
     Rechtsform: Einzelunternehmen
     (Kleinunternehmer ohne UStID nach §19 UStG)   /* Angabe nicht unbedingt erforderlich */
     Finanzamt: Irgendwo
     Handelsregister: nicht eingetragen
    
     Verantwortlich gemäß  § 55 Abs. 2 RStV:
     Moritz Müstermann
     Freizeitallee 110
     123456 Irgendwo
    
    
     eMail: info@meine-reisehomepage.abc
     Homepage: http://www.meine-reisehomepage.abc

 

Wo muss das Impressum stehen?

Wie bereits am Anfang erwähnt, unterliegen die Anbieterkennzeichnung dem § 5 Abs. 1 TMG in dem die "Allgemeinen Informationspflichten" geregelt sind.

Dort ist zu lesen, dass Diensteanbieter die "... Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten ..." müssen. Das heißt, dass die Anbieterkennzeichnung als solche erkennbar und gekennzeichnet sein muss. Daher ist eine Schriftgröße zu wählen, die gut lesbar ist. Es reicht nicht aus, die Anbieterkennzeichnung als versteckten Link oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen anzubringen Also empfiehlt es sich, in der Seitennavigation einen deutlichen Link mit der Bezeichnung "Impressum" zu setzen.

 

Kann man noch sonst noch was dazusetzen?

Wer möchte, kann unter der Anbieterkennung zusätzlich Hinweise zum Haftungsausschluss, Datenschutz und Urheberrecht setzen.

Beispiele für derartige Texte findet man hier: e-recht24.de
Das Bundesjustizministerium hat Ende 2008 einen Ratgeber zu diesem Thema herausgegeben, den man hier aufrufen kann: Leitfaden zur Impressumspflicht
 

Was ist, wenn meine Seite kein Impressum hat?

Wer als Telemedienanbieter, also als Homepagebetreiber, seiner Anbieterkennzeichnungspflicht nicht den gesetzlichen Anforderungen nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann abgemahnt und mit einer Geldbuße belangt werden. Zusätzlich begeht man aber auch noch einen Wettbewerbsverstoß, der unter Umständen zu Ansprüchen auf Unterlassung führen kann, die in der Regel auf dem Weg über kostenpflichtige Abmahnungen durchgesetzt werden.

 

Wo finde mehr Infos zum Impressum?

Um alle Zweifel zu beseitigen und offene Fragen zu beantworten, hat das Bundesministerium für Justiz einen Leitfaden zur Impressumspflicht für alle Gewerbetreibenden veröffentlich, der alle grundlegenden Fragen zu den Pflichtangaben des Internetauftritts beantwortet. So können Unternehmer, die Waren und Dienste im Internet anbieten, auf einen Blick erkennen, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetzes (TMG) zu beachten haben und somit einen Schritt mehr zur Rechtssicherheit beitragen. Auch auf der Seite des Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. finden sich gute Tipps und Hinweise rund um den Handel im Internet.

 


 

Grundlagen - Schritt für Schritt
- Schritt 1: Gewerbeanmeldung
- Schritt 2: Impressum
- Schritt 3: Sonstige Bestimmungen



Anmerkung
Abschließend weisen wir darauf hin, dass diese kurze Zusammenfassung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und nicht rechtsverbindlich ist. Wer ganz sicher gehen möchte, sollte in jedem Fall den Leitfaden zur Impressumspflicht des Bundesjustizministeriums durchzulesen und im Zweifel einen Anwalt seines Vertrauens aufzusuchen.

 

zurück