Zubehör für den Online-Verdienst
Grundlagen Schritt 3 -
Sonstiges
Was
brauche ich noch ?
Früher oder später kommt jeder Webmaster nicht drumherum, seiner
Homepage etwas mehr Rechtssicherheit zu geben. Jeder
Seitenbetreiber sollte sich irgendwann mal Gedanken über die Haftung
für Links oder fremde Inhalte auf den eigenen Seiten machen. Hierzu
könnten beispielsweise entsprechende Hinweise zum
Haftungsausschluss, Datenschutz oder Urheberrecht auf der Webseite
veröffentlicht werden.
Haftung für Inhalte und Links
"Disclaimer"
Bei vielen Homepages findet man einen Haftungsausschluss (Disclaimer) für
externe Links, mit dem sich der Webseitenbetreiber ausdrücklich vom Inhalt der
verlinkten, externen Webseiten distanziert. Die meisten Haftungsausschlüsse
haben folgenden Wortlaut:
"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 -
"Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch
das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten
hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich
ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns
ausdrücklich von den verlinkten Seiten."
Allerdings kann man sich hier fragen, warum die Links denn überhaupt
angegeben wurden, wenn man sich von ihnen ausdrücklich distanziert. Aus diesem
Grund sollte man es vermeiden, einen Haftungsausschluss auf die Seiten zu
setzen, den Juristen fast ausnahmslos als unsinnig angesehen wird. Einige
Rechtsanwälte gehen heutzutage sogar davon aus, dass der Homepagebetreiber mit
derartigen Formulierungen bereits damit rechnet, auf juristisch fragwürdige
Inhalt zu verlinken, und kehren diese beabsichtige Haftungsfreizeichnung des
Seitenbetreibers unter Umständen sogar ins Gegenteil um.
Auf den Internetseiten e-recht24.de
des Rechtsanwalts Sören Siebert wurde ein kostenloser, für jedermann kopierbaren
Muster-Disclaimer
veröffentlicht, der nach Meinung des redaktionell tätigen Rechtsanwalts eher
dafür geeignet ist, auf die Verantwortung des jeweiligen Seitenbetreibers
hinzuweisen. Außerdem wurden hier auch einige klarstellende Aussagen zum Urheberrecht
und zum Datenschutz getroffen, damit eventuellen Urheberrechtsverletzern
oder Spammern entgegengewirkt werden kann.
Weitere aktuelle Infos rund um das Internetrecht
Mehr Informationen zum Internetrecht gibt es auf
www.e-recht24.de.
Bei der Wettbewerbszentrale findet man die aktuellsten
Änderungen und Rechtsprechungen rund um das Thema eCommerce:
Aktuelles zum Thema eCommerce & IT
Grundlagen - Schritt für Schritt
-
Schritt 1: Gewerbeanmeldung
-
Schritt 2:
Impressum
-
Schritt 3: Sonstige Bestimmungen
Anmerkung
Abschließend weisen wir darauf hin, dass diese kurze
Zusammenfassung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und
nicht rechtsverbindlich ist. Wer ganz sicher gehen möchte, sollte
in jedem Fall den Leitfaden zur Impressumspflicht des
Bundesjustizministeriums durchzulesen und im Zweifel einen Anwalt
seines Vertrauens aufzusuchen.
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