Die Gewerbeanmeldung
Grundlagen Schritt 1 - Die Gewerbeanmeldung
Warum
brauche ist eine Gewerbeanmeldung?
Jeder, der auch nur ein einziges Werbebanner oder einen Werbelink
eines Partnerprogramms auf seiner Webseite eingebunden hat, mit dem
man in
irgendeiner Form Geld verdienen könnte, wird vom Gesetzgeber
aufgrund des unternehmerischen bzw.
geschäftsmäßigen Handels als
Gewerbetreibender angesehen und unterliegt somit gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch, wenn mit der
Werbung keine oder minimale Umsätze generiert werden.
Wie fange ich an?
Die Gewerbeanmeldung
ist
der erste Schritt. Diese Anmeldung ist nicht nur für die
berufliche Existenzgründung notwendig, sondern auch für den s.g.
"Nebenjob", den die meisten Homepagebesitzer anfänglich betreiben. Die
Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt.
Rechts- und Unternehmensform
In der Regel meldet man sich als s.g. "Einzelunternehmer"
mit einem s.g. "Kleingewerbe"
an, bei dem gemäß
§ 19 Umsatzsteuergesetz
(UStG)
die Umsatzgrenze bei 17.500 Euro liegt. Das heißt, das ein
Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit (§ 19 UStG Abs. 1)
ist, wenn der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht höher
als 17.500 Euro gewesen ist und im laufenden Kalenderjahr
voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein wird.
Das Kleingewerbe wird in erster Linie durch das
Kleinunternehmerförderungsgesetz
(KFG) geregelt, in dem besondere Regelungen geschaffen wurden, die
das administrative Leben wesentlich vereinfachen.
So entfällt zum
Beispiel die Pflicht zur doppelten Buchführung, sofern der
Jahresgewinn, also die Provisionen, 30.000 Euro nicht übersteigen.
Das hat zur Folge, dass man seinen Gewinn nur durch eine
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln und diese mit dem
standardisierten amtlichen Vordruck seiner "normalen"
Steuererklärung beifügen muss. Man muss also nur die Einnahmen den
Ausgaben gegenüberstellen.
Ein weiterer Vorteil ist, dass bei dieser Rechtsform kein Eintrag
des Einzelunternehmens in das Handelsregister notwendig ist.
Mehr Infos
Weitere ausführliche Infos gibt es hier:
Gewerbe-anmelden.info
Vordrucke findet man im Downloadbereich vom
Bundesfinanzministerium.de
Grundlagen - Schritt für Schritt
- Schritt 1: Gewerbeanmeldung
-
Schritt 2:
Impressum
-
Schritt 3: Sonstige Bestimmungen
Anmerkung
Abschließend weisen wir darauf hin, dass diese kurze
Zusammenfassung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und
nicht rechtsverbindlich ist. Wer ganz sicher gehen möchte, sollte
in jedem Fall den Leitfaden zur Impressumspflicht des
Bundesjustizministeriums durchzulesen und im Zweifel einen Anwalt
seines Vertrauens aufzusuchen.
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